IHG allgemein
Dokumentation über die Holzschutzmittelproblematik auf youtube (Link)
Die Mitglieder der 1983 gegründeten IHG e.V. haben es sich aus persönlicher Betroffenheit zur Aufgabe gemacht, Informationen über die Problematik der akuten und chronischen Gesundheitsschädigungen durch Holzschutzmittel-Inhaltsstoffe und Formaldehyd zu sammeln, auszuwerten und weiter zu verbreiten. Die wichtigste Aufgabe besteht darin, bereits Holzschutzmittel-Geschädigten in gesundheitlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen Hilfe zu leisten und bei der Wiederherstellung eines gesunden Wohnumfeldes zu beraten.
Arbeitsschwerpunkte sind darüber hinaus die Aufklärung der Bevölkerung über die Gefährlichkeit von Holzschutz-Chemikalien durch Veröffentlichungen in der Presse, Rundfunk und Fernsehen, sowie die Information von Ärzten, Gesundheits- und Finanzbehörden, politischen Parteien und der Bundesregierung über die Folgen chronischer und akuter Vergiftungen durch Formaldehyd, Löse- und Holzschutzmittel.
Die IHG e.V. möchte damit erreichen, dass unnötige gesundheitliche Schädigungen durch Holzschutzmittel verhindert, bereits eingetretene Schädigungen so weit wie möglich vermindert, die aufgetretenen Krankheits-Symptome systematisch erfasst und Hypothesen über mögliche Dosis-Wirkungs-Zusammenhänge formuliert und Therapie-Möglichkeiten angeregt werden.
Die vorliegenden wissenschaftlichen Arbeiten über die gesundheitlichen Auswirkungen von Holzschutzmittel-Inhaltsstoffen der letzten 50 Jahre und die jüngsten Untersuchungen von Holzschutzmittel-Geschädigten lassen klar erkennen, dass bei vielen Beschwerden und Erkrankungen bisher unklarer Genese toxische Faktoren eine verursachende, auslösende oder verstärkende Rolle spielen. Das Bundesumweltministerium unterstützt daher die Forderung der IHG e.V. nach weiterführenden Forschungen, durch welche den Wirkungsmechanismen von Holzschutzmittel- und Lösemittelgiften im Körper und den dadurch ausgelösten, vielfältigen Erkrankungen intensiver als bisher nachgegangen wird.
Durch die vielfältigen Aktivitäten der IHG e.V. konnte u.a. erreicht werden,
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dass seit Dezember 1989 ein absolutes An- und Verwendungsverbot von Pentachlorphenol (PCP) besteht und dass dieser Stoff in der MAK-Wertliste 1990 als eindeutig krebserregend eingestuft wurde. Für krebserregende Wirkstoffe gibt es keinen Grenzwert, das heißt: alle bisher als unbedenklich postulierten PCP-Gehalte in Human-, Luft- und Materialproben sind hinfällig.
Aufgrund der zu erwartenden zivilrechtlichen Schadensersatzansprüche Holzschutzmittel-Geschädigter gegen Holzschutzmittel- und Fertighaus-Hersteller, Handwerker und Vermieter etc., hat die IHG e.V. bereits im Februar 1984 Strafanzeige gestellt. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat nach 5jährigen Ermittlungen im Juli 1989 Anklage gegen die Geschäftsführer zweier marktführender Holzschutzmittel-Hersteller wegen fahrlässiger und vorsätzlich gefährlicher Körperverletzung sowie wegen schwerer Gefährdung durch Freisetzen von Giften erhoben. Außerdem wurden gegen Mitarbeiter des Bundesgesundheitsamtes Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Vorteilsnahme, Bestechlichkeit und der Körperverletzung im Amt eingeleitet.
Im Juli 1990 hat die Umweltstrafkammer des Landgerichts Frankfurt/Main die Eröffnung des Verfahrens abgelehnt ohne überhaupt in eine Beweisaufnahme einzutreten. Dagegen haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Holzschutzmittel-Geschädigte umgehend Beschwerde eingelegt, so dass die Ablehnung nicht rechtskräftig ist. Allerdings wird bis zur endgültigen Entscheidung des zuständigen Oberlandgerichts wenigsten ein weiteres Jahr vergehen. Der Beschluss des Landgerichts Frankfurt hat keine direkten Auswirkungen auf die über 100 anhängigen Zivilverfahren, alle im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft erhobenen Daten können in diese Verfahren eingebracht werden.
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Steinkohlenteeröle (Carbolineen) sind demnächst für den privaten Verbraucher wegen der darin enthaltenen krebserregenden Wirkstoffe nicht mehr erhältlich.
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Das gleiche gilt für chromhaltige Holzschutzmittel, die bis heute noch eingesetzt werden.
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Aufwendungen für Sanierungsmaßnahmen in formaldehyd- und/oder holzschutzmittelverseuchten Wohnungen und Häusern können als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden.
Ein interessanter Blick zurück auf die Anfangsjahre der IHG e.V.
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